Forderungseinzug

Bei der Realisierung offener Forderungen betreuen wir Privatpersonen und gewerbliche Unternehmen im In- und Ausland, damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können.

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei betreut seit 1988 sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Fragestellungen des Arbeitsrechts wie zum Beispiel dem Arbeitsvertragsrecht, Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen. Diese Betreuung erfolgt aussergerichtlich und gerichtlich.

Verkehrsrecht

Dieses vermeintlich einfache Rechtsgebiet erfordert fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung um eine effektive Betreuung vornehmen zu können. Die Interessenvertretung erfolgt unter anderem in Angelegenheiten mit Bezug auf Verkehrsstrafsachen, Bußgeldverfahren, Entzug der Fahrerlaubnis, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie auf die sehr wichtigte Regulierung in Unfallsachen.

Mietrecht

Das Mietrecht betrifft den unmittelbaren häuslichen Bereich eines jeden. Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahrzehnten die Interessen der Mieter und Vermieter. Es besteht bereits seit Jahren eine Zusammenarbeit mit einem überörtlichen  Mieterschutzbund. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen wurden bereits zahlreiche Musterprozesse geführt.

Die Interessenvertretung im Mietrecht erstreckt sich auf sämtliche in Frage kommender Problemkreise, wie z. B. Überprüfung des Mietvertrages, Mieterhöhungen, rechtliche Mängelbewertungen, Nebenkostenabrechnungen, Kautionsrückzahlungen etc.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz betrifft das geistige Eigentum. Hier erfolgt eine umfangreiche Betreuung über Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes, wobei sich die Betreuung auf rechtliche Bewertungen des Urheberrechtes, des Patent- und Gebrauchsmusterrechtes, des Markenrechts, des Geschmacksmusterrechts und deren etwaigen Verletzungen erstreckt.

Die Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt werden ebenfalls auf Wunsch von uns durchgeführt.

Strafrecht

Im Strafrecht, welches den Betroffenen in erhöhter Weise tangiert, können erhebliche Risiken lauern. Insbesondere kann ein Ermittlungsverfahren durch gutgemeinte, jedoch unbedachte Äußerungen eine nicht gewollte Dynamik entwickeln. Unser Ziel ist es hier, bereits im Anfangsstadium auf des Verfahren begleitend einzuwirken.

Familienrecht

Das Familienrecht tangiert höchstpersönliche Angelegenheiten, wobei im Rahmen der Mandatsbetreuung neben fundierten Rechtskenntnissen  viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen erforderlich sind, um die bereits oft bestehende Konfliktlage zu entkräften und so zum Wohle der Mandanten bestmögliche Lösungen zu schaffen.

Unsere Betreuung umfasst unter anderem das Sorgerecht, Umgangsregelungen, Ehescheidungen (mit / ohne Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) und Unterhalt.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein wichtiges, indes vielen Mitbürgern unangenehmes Recht – häufig will man nicht über das Ableben nebst Rechtsfolgen nachdenken.

Wir sehen unsere Aufgabe in der Interessenvertretung dem Mandanten beratend bei der Einleitung rechtlicher Schritte auf den Erbfall zur Seite zu stehen und rechtlich wirksame Testamente zu erstellen.

Bei Eintritt des Erbfalles werden nach Überprüfung des Erbes die Erben über eine etwaige Erbausschlagung beraten.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist weitestgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wobei im Prinzip Vertragsfreiheit besteht. „Es genügen zwei übereinstimmende Willenserklärungen und schon ist ein Vertrag zustande gekommen“ – dies glauben zwar viele,  so ist es aber meist nicht. Hier gilt es die bestehenden Stolpersteine zu negieren, um einen wirksamen Vertrag zu schließen. Die Interessenvertretung umfasst unter anderem die Erstellung von Vertragsentwürfen, die Überprüfung von Verträgen, deren Einhaltung und Verfolgung diesbezüglicher rechtlicher Ansprüche.